* Vor 19 Uhr bestellt – Lieferung am nächsten Tag (Mo - Do). Fr bis So 17 Uhr bestellt – Lieferung am Mo (Verfügbarkeit vorausgesetzt). Aktuell kann es zu Lieferengpässen und Preisänderungen kommen. >>Mehr Informationen<<
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Viele konventionelle Leuchten und Lampen dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden und für Weitere ist in 2023 bereits die Ausphasung angesetzt. Die Grundlage hierfür bilden gleich zwei EU-Verordnungen:
Die EU-Verordnung zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte (SLR) verbietet hinsichtlich des Energieverbrauchs ab dem 1. September 2023 die meisten Halogenleuchten.
Dahingegen regelt die EU-Richtlinie RoHS 2011/65/EU (Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) die Schadstoffgrenzwerte. Darunter fallen auch die Grenzwerte für Quecksilber in Leuchtstofflampen, die im Jahr 2023 ebenfalls nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.
Hier die aktuellen Daten zur Ausphasung auf einen Blick:
Speziallampen und Leuchtmittel für Spezialanwendungen fallen größtenteils nicht in das aktuelle Verbot. Hierzu zählen unter anderem Lichtquellen für Not- und Signalbeleuchtung sowie Öfen, Pflanzen- und Insektenlampen, Bühnen- und Studiobeleuchtung.
Diese Lichtquellen sind von dem aktuellen Verbot nicht betroffen:
Es gibt ausgereifte LED-Alternativen, die als Ersatz verwendet werden können. Und für den Leuchtmitteltausch stehen die folgenden Optionen zur Auswahl:
Diese Punkte sollten beim Wechsel der herkömmlichen Leuchtquelle durch eine LED-Retrofitlösung beachtet werden:
Auf die folgenden Qualitätsmerkmale sollte bei der Wahl einer LED-Leuchtstoffröhre geachtet werden:
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https://flipbook.hardy-schmitz.de/books/czbc/#p=1
https://www.hardy-schmitz.de/aktuelles/hardy-informiert/2022/das-ende-der-leuchtstofflampen-2023
Die aktuellen EU Regularien | LEDtubes von Philips
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