08. November 2023

Elektromobilität 2024 – das ändert sich bei der E-Auto-Förderung

Auch im Jahr 2024 fördert der Bund die Elektromobilität. Jedoch fallen die Förderungen in Form des Umweltbonus nicht mehr so üppig aus wie in den Vorjahren. Der Grund: Der Bund stärkt seine Fördermaßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien. Damit wurde der Fördertopf zum Ausbau der E-Mobilität stark gekürzt.

Dennoch gibt es für den Kauf eines neuen oder gebrauchten E-Autos einen Umweltbonus. Auch Leasingfahrzeuge können von dieser Förderung profitieren. Allerdings wird die Zahlung des Umweltbonus auf Privatpersonen beschränkt und es werden zukünftig nur noch Elektroautos (BEV) gefördert. Eine Förderung für Plug-in-Hybrid-Autos ist nicht mehr vorgesehen.

Diesen Umweltbonus gibt es für E-Autos 2024

Aktuell hat die Bundesregierung beschlossen, dass mit der Zahlung des Umweltbonus noch stärker der Klimaschutz in den Fokus rücken soll. Aus diesem Grund werden nur noch reine Batterie-Elektrofahrzeuge eine Kaufprämie durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erhalten.

Zudem können ab dem 1. September 2023 nur noch Privatpersonen von dem Umweltbonus profitieren. Damit sind weder Unternehmen noch Selbstständige, Stiftungen, Körperschaften und Vereine oder sonstige freiberufliche Einrichtungen länger antragsberechtigt.

» Diese Kaufprämie gibt es für Elektro-Neuwagen

Ab dem 1. Januar 2024 erhalten nur noch Batterie-Elektroautos (BEV) eine Kaufprämie. Die neu gekauften E-Autos mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro erhalten 3.000 Euro vom Staat und weitere 1.500 Euro vom Hersteller. Dabei gilt auch weiterhin eine Mindesthaltedauer von 12 Monaten.

» Auch Elektro-Gebrauchtwagen erhalten einen Umweltbonus

Für gebrauchte E-Autos mit einer Laufleistung von maximal 15.000 Kilometern gibt es in 2024 nur noch 2.400 Euro vom Staat und 1.200 Euro vom Hersteller. Daran sind jedoch verschiedene Bedingungen geknüpft:

 Das Fahrzeug hat noch keine staatliche Förderung erhalten.
 Das E-Auto wurde nach dem 4. November 2019 erstmalig zugelassen.
 Die Zweitzulassung erfolgt nach dem 3. Juni 2020.

 Es handelt sich um einen gewerblichen Autokauf (nicht zwischen Privatpersonen).

» Elektro-Leasingautos werden ebenfalls gefördert

Geleaste E-Autos erhalten denselben Umweltbonus wie Elektro-Neufahrzeuge, wenn die Leasinglaufzeit mindestens 24 Monate beträgt. Ist eine kürzere Leasingzeit angesetzt (12 bis 23 Monate), dann liegt der Bonus nur noch bei 1.500 Euro vom Staat und 750 Euro vom Hersteller.

Zu beachten ist, dass nur E-Fahrzeuge gefördert werden, die bei dem BAFA gelistet sind. Nähere Informationen zu der Fahrzeugliste der förderfähigen Elektrofahrzeuge finden Sie auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter Elektromobilität.

Die THG-Prämie bietet auch weiterhin eine Zusatzeinnahme

Zwar reduziert sich der Umweltbonus für E-Autos oder fällt sogar ganz weg, dennoch bietet das Umweltbundesamt durch THG-Quoten eine weitere Unterstützung. Und da sind für 2024 Änderungen in Sicht. Denn es soll für elektrische Nutzfahrzeuge und Elektro-Lkws nun ein eigener Schätzwert festgelegt werden, wovon insbesondere schwere E-Lkws und E-Busse profitieren. Bislang wurden diese Fahrzeuge wie ein Pkw behandelt, für den der aktuelle Schätzwert bei 2.000 kWh Strom liegt.

» Was ist eine THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) wurde durch die Bundesregierung eingeführt, um die Emission klimaschädlicher Gase im Straßenverkehr zu senken. Damit erhalten alle E-Fahrzeughalter mehrere Hundert Euro an indirekter Förderung im Jahr – die Auszahlung der THG-Quote.

» Wie funktioniert die THG-Quote?

Mit dem Ziel, dass CO2-reiche Mobilität teuer und emissionsfreie elektrische Mobilität günstiger werden soll, wurde diese Handelsoption ins Leben gerufen. Damit können Halter von E-Fahrzeugen durch einen Händler den Fahrstrom am Kraftstoffmarkt als nachhaltige Antriebsenergie vermarkten. Die eingesparten Emissionen werden als Emissionszertifikat an Mineralölunternehmen verkauft und die Auszahlung der THG-Quote erfolgt durch den Händler.

» Wie kann man die THG-Prämie erhalten?

Um eine THG-Prämie erhalten zu können, müssen E-Fahrzeughalter entsprechende Anträge bei einem THG-Anbieter stellen. Für das Jahr 2024 gibt es hinsichtlich der Fristen eine Änderung. Reichte es bislang aus, den Antrag zum 28. Februar des Folgejahres einzureichen, so müssen die Anträge für das Jahr 2024 bereits bis zum 1. November 2023 gestellt worden sein.

Die steuerlichen Vergünstigungen bleiben auch 2024 bestehen

Für alle E-Fahrzeuge gilt auch weiterhin die Steuerbefreiung. Das bedeutet, dass alle E-Autos, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, über 10 Jahre keine Kfz-Steuer zahlen müssen. Diese Befreiung bleibt auch bei einem Halterwechsel weiterhin bestehen für die verbleibenden Jahre bis zur Erfüllung der 10-Jahres-Frist.

Unser HARDY Team E-Mobilität unterstützt Sie

Falls Sie zur Planung, Konzeption und Beschaffung der neuen Ladeinfrastruktur Unterstützung benötigen, dann kontaktieren Sie einfach unser Team E-Mobilität. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung bei der herstellerunabhängigen Beratung. Wir planen und entwickeln mit Ihnen nach individuellen Anforderungen sowie Gegebenheiten das Vorhaben und beschaffen die notwendigen Komponenten für die neue Elektroladeinfrastruktur.

Das bietet Ihnen unser kompetentes Team aus dem Bereich E-Mobilität:

 individuelle Beratung und Betreuung
 kundenindividuelle Planung
 komplette, bedarfsgerechte Projektierung
 herstellerneutrale Beschaffung
 kurze Reaktionszeiten

 aktuellen Wissenstransfer durch Schulungen und Info-Veranstaltungen

Christian Rzeznicki

Fachberater

Tel.: +49 5971 999-455

E-Mail: christian.rzeznicki@hardy-schmitz.de

Sie wollen keine Neuigkeiten von uns verpassen? Dann folgen Sie uns auf Social Media:

 

Oder melden Sie sich für unseren Newsletter an: