07. Dezember 2022

E-Mobilität – Voraussetzungen für die Installation einer Wallbox

Die Frage, ob wirklich für das Laden des eigenen E-Autos eine Wallbox benötigt wird, taucht immer wieder auf. Denn im Normalfall gibt es in jeder Garage auch Steckdosen. Und grundsätzlich wäre es möglich, das E-Auto an einer normalen Haushaltssteckdose zu laden. Jedoch ist es nicht nur unrentabel (laut ADAC 30 % teurer) und dauert sehr lange, sondern ist auch noch brandgefährlich.

Der Grund: Schutzkontaktsteckdosen sind nach DIN VDE 0620-1 für den Hausgebrauch ausgelegt mit einem maximalen Bemessungsstrom von 16 A. Bei mehrstündigem Laden kommt es zu einer Erwärmung der Leitungen, was infolge zu Kurzschlüssen und Kabelbrand führen kann.

Aus diesem Grund raten Experten zum Einsatz von Ladestationen auch in den eigenen vier Wänden. Hierfür werden sowohl frei stehende Ladesäulen als auch an der Wand hängende Wallboxen angeboten.

Die Vorteile von Ladestationen sind:

  • Schneller: Die Ladezeiten verkürzen sich enorm.
  • Sicherer: Keine Gefahr durch Kabelbrand und Kurzschlüsse.
  • Bequemer: Strom tanken ist jederzeit zu Hause möglich.
  • Automatisiert: Der Ladevorgang wird intelligent geregelt und gesteuert.
  • Praktischer: Geladener Strom für den Dienstwagen kann abgerechnet werden.
  • Lukrativer: Weitere E-Fahrer können gegen Entgelt die Ladestation nutzen.

Für die Anbringung einer Wallbox müssen verschiedene formale, technische und auch räumliche Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein. Im Folgenden erfahren Sie, welche das sind und was es zu beachten gilt.

Voraussetzungen im Eigentumsrecht – Ladestationen für Mieter und Eigentümer

Von einer eigenen Wallbox profitieren nicht nur Hausbesitzer, auch Miteigentümer und Mieter haben einen Anspruch auf eine eigene Ladestation. Dennoch gibt es eigentumsrechtliche Bedingungen, die eingehalten werden sollten:

  • Hauseigentümer können frei entscheiden, wo sie in ihrem Haus und auf ihrem Grundstück eine Ladestation aufstellen möchten.
  • Wohnungseigentümer innerhalb einer Genossenschaft oder Eigentümergemeinschaft können nach dem WEMoG (Wohneigentumsmodernisierungsgesetz) vom 1. November 2020 die Installation einer Ladestation auf dem zur Wohnung gehörenden Stellplatz verlangen. Die Antragstellung wird fristgerecht an die Eigentümerversammlung eingereicht.
  • Mieter dagegen benötigen die Zustimmung des Vermieters.

Räumliche Voraussetzungen – der beste Platz für die Wallbox

Der ideale Ort zur Installation einer Wallbox ist dort, wo normalerweise das E-Auto zu Hause abgestellt wird. Das kann eine Garage, ein Carport oder ein Stellplatz sein. Die Ladestation kann im Idealfall direkt auf der Seite installiert werden, an der sich auch die Ladebuchse des E-Autos befindet. Falls dies nicht möglich ist, sollte bei Kauf auf ein ausreichend langes Ladekabel geachtet werden.

Auch wenn moderne Ladestationen sehr leicht sind, sollte im Vorfeld die Tragfähigkeit der Wand geprüft werden. Falls diese nicht ausreichend ist, können alternativ auch Ladestationen auf eigenen Stelen montiert werden. Diese kommen gerade bei Außenstellplätzen häufig zum Einsatz. Ebenfalls sollten die notwendigen Sicherheitsabstände eingehalten werden.

Falls die Installation an einem Ort erfolgen soll, der noch nicht über einen Stromanschluss verfügt, so muss dieser gelegt werden. Dafür muss die Versorgung im Hausverteilerkasten überprüft und ggf. angepasst werden.

Rechtliche Voraussetzungen für die Installation – ein Fachbetrieb machts

Für eine Ladestation wird immer ein Starkstromanschluss benötigt und damit darf nach geltenden Bestimmungen gemäß DIN VDE 0100-722 nur ein zertifiziertes Fachunternehmen die Errichtung und Inbetriebnahme einer Wallbox durchführen. Dabei bedeutet zertifiziert, dass dieser Fachbetrieb im Installateur-Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist (§ 13 Niederspannungsanschlussverordnung).

Damit wird gewährleistet, dass die erweiterten technischen Vorschriften für die Errichtung einer Ladestation eingehalten werden. Der zertifizierte Elektroinstallateur übernimmt auch die Haftung für seine fachgerechte Installation sowie die Anmeldung beim Betreiber des Stromnetzes.

Technische Voraussetzungen – Anschlussbedingungen müssen erfüllt werden

In den sogenannten „Technischen Anschlussregeln Niederspannung“ (kurz VDE-AR-N 4100) sind die Anforderungen festgeschrieben, die Netzbetreiber, Elektrofachbetriebe und Hersteller für Ladeeinrichtungen einhalten müssen. Und das sind die wichtigsten Anforderungen an die Installation in Deutschland:

  • Es muss ein Fehlerschutzschalter installiert werden. Dieser stellt sicher, dass beim Ladevorgang kein Rückstrom in das Stromnetz fließen kann. Eine entsprechende Schutzvorrichtung ist zwar in vielen Wallboxen verbaut, jedoch nicht in allen.
  • In dem Stromverteilerkasten bzw. Sicherungskasten muss genügend freier Platz sein, damit die erforderlichen FI- und LS-Schalter eingebaut werden können.
  • Der Hausanschluss benötigt einen hinreichend großen Hausanschlusswert, damit die Ladestation letztlich auch die volle Leistung erbringen kann. In der Regel lässt sich der Hausanschlusswert auch ohne neue Verkabelung anpassen, falls er für die Wallbox zu niedrig sein sollte.

Formale Voraussetzung – Anmeldung beim Netzbetreiber ist erforderlich

Der zuständige Stromnetzbetreiber muss darüber informiert sein, dass eine Ladestation betrieben wird. Und nach aktueller Gesetzeslage muss der Anschluss einer Ladeeinrichtung bis einschließlich 11 kW vorab dem Netzbetreiber gemeldet werden. Dies erfolgt bestenfalls bereits während der Planungsphase, da der Netzbetreiber dann bereits die lokalen Belastungen einordnen kann, um schließlich die Überlastung des Netzes zu vermeiden.

Bei Wallboxen von mehr als 11 kW wird zudem eine Genehmigung des Netzbetreibers erforderlich werden. Dieser prüft nach dem Antrag sowohl den Hausanschluss als auch das Stromverteilnetz und stellt sicher, dass beide sich für den Neuanschluss der Ladeeinrichtung eignen. Dabei gilt es zu beachten, dass dieser Prozess unter Umständen mehrere Monate dauern kann.

Die grüne Ladestation – sich für die passende Stromquelle entscheiden

In den meisten Fällen entscheidet man sich auch für ein E-Auto, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Und wirklich umweltfreundlich sind die neuen Mobilitätslösungen nur dann, wenn der Strom aus nachhaltigen Energiequellen stammt wie einer Photovoltaikanlage. 

Falls Sie bereits in der Planung sind und über die Anschaffung einer neuen Wallbox nachdenken, dann können Sie sich jetzt bereits entscheiden, mit welchem Strom die Ladestation das E-Auto versorgen soll – Strom aus dem Netz oder von einer Solaranlage.

Viele Carports, Garagen- und Hausdächer sind mit Solarmodulen eingedeckt und versorgen die Wallbox mit nachhaltig gewonnener Energie der eigenen Photovoltaik-Anlage. Neben den attraktiven Förderprogrammen, die für diese Anschaffung genutzt werden können, sichern Sie sich eine größere Unabhängigkeit von lokalen Stromversorgern und sparen langfristig Stromkosten.

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