18. Januar 2022

Unternehmen & Kommunen - Förderprogramm für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Mit insgesamt 350 Millionen Euro werden nun Unternehmen und Kommunen für den Aufbau von Ladeinfrastrukturen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) über die staatliche Förderbank KfW unterstützt. Die Zuschussprogramme KfW 441 für Unternehmen und KfW 439 für Kommunen bezuschussen die Errichtung neuer Ladestationen für Elektrofahrzeuge in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen. 

Mit diesen Förderprogrammen wurde ein wichtiger Grundstein für Unternehmen und Kommunen gelegt und dank der großzügigen Unterstützungen ist nun der Weg geebnet, um Ladeinfrastrukturen auf den hauseigenen Mitarbeiterparkplätzen massiv ausbauen zu können. Und somit das Aufladen sowohl von gewerblich sowie kommerziell genutzten Fahrzeugen als auch von privaten E-Autos der Beschäftigten zu ermöglichen.

Dabei können Unternehmen von einer Förderung von bis zu 45.000 Euro pro Standort (Investitionsadresse) profitieren und für Kommunen entfällt sogar jegliche Festsetzung einer Förderobergrenze. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Zuschuss direkt auf das Konto des Unternehmens bzw. der Kommune ausgezahlt wird.

 

Wer profitiert von diesem Förderprogramm?

Bezuschusst werden der Kauf und die Installation von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, wie z. B. Ladesäulen auf einem Mitarbeiterparkplatz, inklusive des Netzanschlusses.

Dabei können die folgenden Antragsberechtigten den Investitionszuschuss nutzen:

  • Unternehmen
  • Einzelunternehmen
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler
  • Kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern und Verbände)
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

Kommunale Körperschaften können ihren Antrag im Förderprogramm (KfW 439) „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ stellen.

Was wird durch die KfW-Förderung bezuschusst?

Mit der staatlichen Unterstützung „Ladestationen für Elektrofahrzeuge“ werden der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen bezuschusst, die nicht öffentlich zugänglich sind. Das heißt, dass die Ladesäulen auf einem Privatgrundstück stehen, die nur einem begrenzten Personenkreis, wie z. B. Beschäftigten und Mitarbeitenden, zugänglich sind. Oder bei öffentlich zugänglichen Stellplätzen wird der Zugriff auf die Ladesäule durch ein Sicherungssystem nur diesem begrenzten Personenkreis ermöglicht. Dabei können an den Ladepunkten sowohl Firmen- sowie Dienstwagen als auch private E-Autos der Belegschaft aufgeladen werden.

Diese Investitionen werden vom BMVI gefördert:

  • Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung
  • Energie- und Lademanagementsysteme zur Steuerung von Ladestationen
  • Einbau und Anschluss der Ladestationen inklusive aller notwendigen Installationsarbeiten
  • Weitere erforderliche technische und bauliche Maßnahmen (siehe Förderungsrichtlinie)

Unter dem folgenden Link können Sie sehr schnell prüfen, ob Ihre geplanten Ladestationen die Anforderungen für die Förderung erfüllen. -> Weiter zur Liste der geförderten Ladestationen

Wie hoch ist der Zuschuss und wie wird er gezahlt?

Die Gewährung von staatlichen Fördermitteln an Unternehmen erfolgt im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie als De-minimis-Beihilfe und ist nicht kombinierbar mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen.

Das sind die Förderquoten:

  • Der Zuschuss pro Ladepunkt beträgt bis zu 900 Euro.
  • Die Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen.
  • Ladestationen mit mehreren Ladepunkten werden mit 900 Euro pro Ladepunkt gefördert, wenn die Gesamtkosten über 1.285,71 Euro pro Ladepunkt liegen. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70 % der Gesamtkosten reduziert.
  • Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 45.000 Euro.
  • Der Zuschuss wird direkt auf das angegebene Unternehmenskonto ausgezahlt.

Ergänzend können für weitere Investitionsvorhaben zusätzliche KfW-Förderprodukte in Anspruch genommen werden, wie z. B. zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage

Welche Bedingungen sind für die Beantragung der KfW-Förderung zu erfüllen?

An den Ladesäulen dürfen ausschließlich unternehmenseigene E-Fahrzeuge geladen werden. Das können E-Autos aus dem Fuhrpark sein. Dazu gehören beispielsweise Dienstwagen, Flottenfahrzeuge, Firmenwagen und Carsharing-Fahrzeuge. Ebenfalls dürfen private E-Autos von Beschäftigten die Ladepunkte nutzen. In dieser Förderung sind Ladevorrichtungen für Kundenparkplätze nicht inbegriffen.

Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um von der KfW-Förderung zu profitieren:

  • Gefördert werden stationäre Ladesäulen bis 22 kW mit einem oder mehreren Ladepunkten.
  • Die geförderten Ladestationen sind ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens sechs Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
  • Die bezuschussten Ladesäulen müssen über eine gesicherte bidirektionale Kommunikationsschnittstelle verfügen.
  • Der Ladestrom muss nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen (z. B. durch einen entsprechenden Stromliefervertrag für Ökostrom oder aus eigenerzeugtem Strom).
  • Der Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens beantragt werden, wobei als Zeitpunkt des Projektbeginns die verbindliche Bestellung der Ladestationen bzw. der Abschluss des Lieferungs- und Leistungsvertrags gilt.
  • Die Errichtung und Inbetriebnahme der Ladestationen dürfen nur durch Fachunternehmen durchgeführt werden, die in einem Elektro-Installateur-Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind.
  • Die Durchführung des Vorhabens muss innerhalb von 12 Monaten nach der Antragsbestätigung abgeschlossen sein.

So ist der Ablauf - vom Antrag bis zum Erhalt des Zuschusses

Diese folgenden Schritte sind zum Erhalt des Fördergeldes auf dem unternehmenseigenen Konto notwendig:

Schritt #1 – Zuschuss beantragen

Noch bevor die Ladestationen bestellt werden, muss der Antrag im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Hier finden Sie eine Übersicht aller dafür notwendigen Unterlagen. Bereits bei Antragstellung muss die genaue Anzahl der Ladepunkte angegeben werden.

Schritt #2 – Vorhaben verwirklichen

Nach Bearbeitung des Antrags erhalten Sie durch die KfW eine Antragsbestätigung. Nun können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen und geben die verbindliche Bestellung der Ladestationen auf und/oder schließen einen Lieferungs- und Leistungsvertrag ab.

Schritt #3 – Reporting durchführen

Nachdem Sie die Ladestationen in Betrieb genommen haben, erfassen Sie diese auf der Online-Plattform „Berichterstattung Ladeinfrastruktur“ der NOW.

Schritt #4 – Zuschuss erhalten

Nachdem Sie im KfW-Zuschussportal die Erfassung der Ladestationen auf der Online-Plattform der NOW mit der entsprechenden Reporting-ID und die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts mit allen Rechnungen bestätigt haben, wird Ihnen der Zuschuss auf Ihrem Konto ausgezahlt.

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