03. Februar 2022

Verbot T8 Leuchtstofflampe zum 1. September 2023

Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020

Zwar wird die T8 Leuchtstofflampe erst 2023 endgültig aus dem Verkehr gezogen, aber es lohnt sich schon jetzt, die alten und ineffizienten Leuchtmittel durch energiesparende LED-Lichtquellen zu ersetzen.

Warum wird die T8 Leuchtstofflampe verboten?

Die Lichtausbeute einer Leuchtstofflampe ist mit ca. 80 Lumen/W im Vergleich zu LED-Lichtquellen nicht mehr zeitgemäß.  Aktuelle und für die Industrie geeignete LED-Leuchten leisten bis zu 160 Lumen/W. Auch die Lebensdauer von ca. 15.000 Stunden ist im Vergleich zu LED-Leuchten mit ca. 50.000 Stunden und mehr deutlich schlechter. Aus diesen Gründen sind nun die T8 Leuchtstofflampen von der Ökodesign-Verordnung betroffen.

Welche Lichtquellen werden nicht mehr in den Verkehr gebracht?

Neben der Leuchtstofflampe des Typs T8 mit 18, 36 und 58 Watt (600mm, 1200 mm und 1500 mm) sieht die Ökodesign-Verordnung der EU 2019/2020 ebenfalls ein Verbot für Hochvolt-Halogenlampen R7s > 1700 lm sowie Niedervolt-Halogenleuchten (G4, GY6.35 und G9) ab dem 01.09.2023 vor. 

Was ist zu tun?

Haben Sie noch T8-Lampen im Einsatz? Dann sprechen Sie uns an! Egal ob ein Austausch mit LED-Tubes oder eine Komplettsanierung für Sie das Richtige ist, wir erarbeiten für Sie ein individuelles Sanierungskonzept. Energiesparend, langlebig, umweltfreundlich und herstellerneutral. Profitieren Sie von unserem Know-how. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen und beraten Sie gerne!

Team Lichttechnik: 

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